Die Meinungsfreiheit im Grundgesetz umfasse nicht das Recht, Andersgläubige oder Andersdenkende zu beleidigen und damit "absichtsvoll den öffentlichen Frieden zu stören", sagte Außenminister Westerwelle der "Berliner Morgenpost" (Sonntagsausgabe).
Das gelte nicht nur für die "unerträgliche Darstellung des Propheten als Kinderschänder", sondern auch für den Umgang mit dem jüdischen Gott Jahwe oder mit Jesus Christus, sagte Westerwelle. "Dämliche Meinungen sind das eine, Beleidigungen und Verunglimpfungen etwas anderes".
Ob der umstrittene Mohammed-Film öffentlich gezeigt werden sollte, müssten die Justizbehörden in Einzelfallabwägungen entscheiden, sagte Westerwelle. "Wenn rechtsradikale Hassprediger im Westen mit der öffentlichen Aufführung Tumulte und Gewalt auslösen wollen oder dies zumindest billigend in Kauf nehmen, um anschließend ihre giftige Suppe auf diesem Feuer zu kochen, dann sollten die Behörden ein Verbot von solchen Aufführungen prüfen."
Das Internet als Segen und Fluch
Die Probleme würden durch das Internet verschärft. Früher habe niemand zur Kenntnis genommen, "wenn irgendein selbst berufener Regisseur ein absurdes Filmchen dreht", sagte Westerwelle. "Heute bekommen wir alle das auf der ganzen Welt mit." Das Internet sei damit nicht nur Segen, sondern auch Fluch, weil "auch der Dümmste sein Zeug mit weltweiter Wirkung verbreiten kann".
Dass Christen im Zuge der Aufklärung generell duldsamer geworden seien und Gewaltbereitschaft heute hauptsächlich im Islam zu finden sei, wies Westerwelle zurück. "Wir wollen mal nicht so tun, als wäre das in Deutschland in den letzten 100 Jahren immer so gewesen", betonte der Außenminister.