Arbeitgeber müssen Brillen für Bildschirmarbeit zahlen

Arbeitgeber müssen Brillen für Bildschirmarbeit zahlen

Luxemburg (epd). Benötigen Arbeitnehmer für ihre Arbeit am Computerbildschirm eine besondere Brille, muss der Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen oder für die Kosten aufkommen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden (C-392/21). Der Anspruch auf eine solche Brille beschränkt sich dabei nicht auf Sehhilfen, die ausschließlich im Beruf verwendet werden.

Im aktuellen Fall hatte ein Mitarbeiter einer Behörde in Rumänien die Kostenübernahme für eine neue Korrekturbrille beantragt. Nachdem der Arbeitgeber dies abgelehnt hatte, wie zuvor schon die Krankenkasse, verklagte der Mitarbeiter die Behörde. Das Berufungsgericht in Cluj (Klausenburg) legte den Streit dem EuGH vor. Dieser urteilte zugunsten des Arbeitnehmers.

Die Richter des EuGH stützten sich in ihrem Urteil auf eine EU-Richtlinie zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen (Richtlinie 90/270/EWG). Demnach müssen Arbeitgeber für „spezielle Sehhilfen“ aufkommen, „die spezifisch darauf gerichtet sind, Sehbeschwerden im Zusammenhang mit einer Arbeit, bei der ein Bildschirmgerät involviert ist, zu korrigieren und diesen vorzubeugen“.