Bonn (epd). Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Russland, Belarus und der Ukraine müssen laut der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in der EU Schutz und Asyl finden. Kriegsdienstverweigerung sei ein Grundrecht, sagte EAK-Vorstandsmitglied Horst Sebastian am Dienstag in Bonn. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten wolle und dem dafür Verfolgung drohe, verdiene Schutz.
Dieses Grundrecht gelte für Russen, die am völkerrechtswidrigen Angriff ihres Landes nicht teilnehmen wollten, ebenso wie für Ukrainer, sagte das Vorstandsmitglied. Daher dürfe die Ukraine Männern nicht die Ausreise verbieten, wie dies derzeit geschehe.
Die EAK kritisierte, es seien mehrfach Männer, die aus religiösen Gründen nicht kämpfen wollten, in der Ukraine zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen sei in der ukrainischen Verfassung verankert, allerdings nur für Angehörige von bestimmten religiösen Gemeinschaften. Doch auch dies sei derzeit außer Kraft.