Berlin, Hannover (epd). Mit Berlin und Hamburg haben nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bislang nur zwei Bundesländer umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte aus ihren Behörden verbannt. Immerhin planten oder prüften fünf weitere Länder - Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein - den Einsatz von Verbotslisten für umweltschädliche Einweg-Produkte, teilte die DUH am Donnerstag mit. Der in Hannover ansässige Verein forderte alle Landesregierungen auf, Einweg-Verbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen.
Anders als in den meisten Landesbehörden gilt der DUH zufolge seit dem 1. Januar 2022 auf Bundesebene die sogenannte Verwaltungsvorschrift für den Einkauf von klimafreundlichen Produkten. Demnach dürften Bundesbehörden fast alle Getränke nicht mehr in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen einkaufen. Auch Einweg-Geschirr und -besteck stünden auf der Verbotsliste.
„Die öffentliche Hand hat mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von bis zu 500 Milliarden Euro eine immense Marktmacht“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Deshalb ist es höchste Zeit für Einweg-freie Ämter - vom Bund bis zu den Kommunen.“
Der Bund habe mit der seit diesem Jahr geltenden Verwaltungsvorschrift zu Einweg-Verboten seine Hausaufgaben gemacht, führte Metz aus. Auch Berlin und Hamburg machten es vor und verböten Einweg-Plastikflaschen, Wegwerfgeschirr oder Getränkedosen für das Einkaufswesen in ihren Behörden: „Doch das reicht nicht. Wir fordern alle Bundesländer auf, jetzt mit gutem Beispiel voranzugehen und klimaschädliche Einweg-Produkte von den Einkaufslisten ihrer Ämter zu streichen.“