Berlin (epd). Im Terminstreit um den Berliner Klima-Volksentscheid hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eine Beschwerde der Bürgerinitiative Klimaneustart Berlin am Freitag zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuvor einen Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts in Berlin mitteilte. Damit wollte die Initiative den Senat dazu verpflichten, den Abstimmungstermin auf den Tag der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus am 12. Februar festzulegen,
Die gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegte Beschwerde der Bürgerinitiative wies der 3. Senat des OVG nach Angaben der Sprecherin mit der Begründung zurück, es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Dafür seien die Verwaltungsgerichte nicht zuständig (Beschluss vom 9. Dezember 2022 - OVG 3 S 76/22). Damit sei das von der Bürgerinitiative angestrengte Eilverfahren auch in zweiter Instanz erfolglos geblieben.
Laut dem zur Abstimmung stehenden Volksentscheid soll Berlin bereits ab 2030 klimaneutral sein. Nach dem Willen des Senats soll die Bundeshauptstadt bis 2045 klimaneutral sein. Zunächst sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.
Die Bürgerinitiative strebt an, dass über den Volksentscheid zeitgleich mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl abgestimmt wird. Laut der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wurde ein endgültiger Beschluss dazu noch nicht gefasst. Im Senat bestehe aber Einigkeit darüber, dass es voraussichtlich nicht möglich sein werde, den Volksentscheid am 12. Februar durchzuführen.