Brüssel, Berlin (epd). Der Berliner Klima-Volksentscheid wird voraussichtlich nicht zeitgleich mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar 2023 abgehalten. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte am Dienstag nach einer auswärtigen Senatssitzung in Brüssel, ein endgültiger Beschluss dazu sei noch nicht gefasst worden. Im Senat bestehe aber Einigkeit darüber, dass es voraussichtlich nicht möglich sein werde, den Volksentscheid am 12. Februar durchzuführen.
Neben dem Wahltermin erörterte der Senat in Brüssel den Inhalt des Volksentscheides und formulierte seine Stellungnahme. Der Senat empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zwar werde nachdrücklich die Absicht des Volksentscheids unterstützt, durch verstärkten Klimaschutz zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens beizutragen. Die damit verbundenen Änderungen des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes seien jedoch keine geeigneten Mittel dafür. Diese könnten sogar kontraproduktiv wirken, indem die Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten auf Landesebene überschätzt würden.
Berlin soll nach dem Willen des Senats bis 2045 klimaneutral sein. Bis dahin sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Damit geht Berlin über die Bundes- und EU-Klimaziele hinaus. Die Initiatoren des Volksentscheides streben Klimaneutralität deutlich früher an.
Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) sagte, es könnten keine unrealistischen Zusagen zum Klimaschutz gegeben werden. Das vorgeschlagene Gesetz sei so nicht umsetzbar.