Nordrhein-Westfalen und Bayern: Krankenhausplanung ist Ländersache

Nordrhein-Westfalen und Bayern: Krankenhausplanung ist Ländersache

Düsseldorf (epd). Die Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen und Bayern fordern, dass für die Krankenhausplanung auch künftig die Bundesländer verantwortlich sind. Zu der vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Vorstellung eines Eckpunktepapiers zur Krankenhausreform mahnten Karl-Josef Laumann (CDU) und Klaus Holetschek (CSU) am Sonntag in einer gemeinsamen Erklärung an, es müsse auch weiterhin eine flächendeckende und qualitativ hochwertige stationäre Krankenhausversorgung geben. Dabei dürfe der ländliche Raum nicht vernachlässigt werden.

Bayerns Gesundheitsminister Holetschek betonte, Krankenhausplanung sei nach dem Grundgesetz Ländersache und müsse in Länderhand bleiben. „Bayern und Nordrhein-Westfalen wenden sich entschieden gegen eine zentralistische Gleichmacherei, planwirtschaftliche Strukturen und überbordende Bürokratie aus Berliner Schreibstuben“, hieß es. Für die Kliniken müsse die Bundesregierung eine auskömmliche Vergütung sicherstellen.

NRW-Gesundheitsminister Laumann begrüßte, dass auch der Bund, der für die Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig ist, nun das System der Fallpauschalen grundlegend überarbeiten wolle: „Glasklar muss aber sein: Die Länder sind für die Krankenhausplanung zuständig, und das muss so bleiben.“ Zu unterschiedlich und wenig vergleichbar seien die Krankenhausstrukturen in den Bundesländern.