Leipzig (epd). Das Richterdienstgericht am Landgericht Leipzig verhandelt seit Donnerstag über die Versetzung des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Richters Jens Maier in den Ruhestand. Antragstellerin ist sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne). Im März hatte das Dienstgericht dem 60-Jährigen bereits vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt.
Maier war bis zu seinem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 als Landrichter in Dresden tätig. Er saß bis 2021 für die AfD im Bundestag und war im März 2022 in den sächsischen Justizdienst zurückgekehrt. Kurz darauf untersagten ihm die drei Dienstrichter vorläufig, als Richter zu arbeiten. Dieser Beschluss gilt so lange, bis die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens rechtskräftig ist.
Zur Begründung hatte das Dienstgericht auf Maiers Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aufgelösten „Flügel“ der AfD verwiesen. Es sei zu befürchten, dass Maier aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im „Flügel“ der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen.
Eine Äußerung Maiers lege nahe, dass er sein Amt als „AfD-Richter“ führen und sich damit nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild eines unabhängigen und objektiven Richters verpflichtet fühlen könnte, schätzte das Dienstgericht ein. Der öffentliche Eindruck Maiers lasse ihn nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch, uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen.