Leipzig (epd). Das sächsische Dienstgericht für Richter verhandelt am Donnerstag in Leipzig über den Antrag der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne), den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten und Landrichter Jens Maier in den Ruhestand zu versetzen (66 DG 2/22). Im März hatte das Dienstgericht bereits ebenfalls auf Antrag Meiers dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt.
Jens Maier war bis zu seinem Einzug für die AfD in den Bundestag im Jahr 2017 als Landrichter in Dresden tätig. Seine Wiederwahl in den Bundestag im September 2021 scheiterte. Daraufhin beantragte er die Rückkehr in den Richterdienst.
Im März dieses Jahres wies ihm die sächsische Justizministerin einen Posten als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zu. Kurz danach untersagte ihm das Richterdienstgericht in Leipzig auf Antrag der Ministerin vorläufig eine Tätigkeit als Richter. Der Beschluss gilt so lange, bis die Entscheidung des jetzt beginnenden Hauptsacheverfahrens rechtskräftig ist.
Zur Begründung verwies das Dienstgericht vor allem auf Maiers Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aufgelösten „Flügel“ der AfD. Es sei zu befürchten, dass Maier aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im „Flügel“ in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde. Dies könne zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege führen, weil seine Rechtsprechung nicht mehr als glaubwürdig erscheinen könne und das öffentliche Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert würde.
Eine Äußerung Maiers lege zudem nahe, dass er sein Amt als „AfD-Richter“ führen und sich damit nicht mehr dem gesetzlichen Leitbild eines unabhängigen und objektiven Richters verpflichtet fühlen könnte, schätzte das Dienstgericht ein. Der öffentliche Eindruck Maiers lasse ihn nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen.