Leipzig (epd). Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie sind unverhältnismäßig gewesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig entschieden. Mit dem Urteil bestätigte der Dritte Senat in Leipzig einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Oktober 2021 und wies die Revision der bayerischen Staatsregierung dagegen zurück. (AZ: 3 CN 2.21)
Für Sachsen urteilte ebenfalls der Dritte Senat am Dienstag, dass die Einschränkungen durch die dort geltende Corona-Schutzverordnung rechtmäßig waren (AZ: 3 CN 1.21). Hier bestätigten die fünf Bundesrichter ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts von Oktober 2021 und wiesen die Revision des klagenden Leipziger Rechtsanwalts zurück.
Die sächsische Verordnung hatte vom 17. April bis zum 3. Mai 2020 gegolten, jene von Bayern war vom 31. März bis zum 19. April 2020 gültig. Zu den Revisionen hatte der Dritte Senat vor knapp zwei Wochen verhandelt.