Luxemburg (epd). Niederländische Behörden dürfen einen russischen Krebspatienten aufgrund seiner Cannabistherapie nicht abschieben. Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, dürfe nicht abgeschoben werden, wenn er bei Ausbleiben einer geeigneten Behandlung der Gefahr einer raschen, erheblichen und unumkehrbaren Zunahme der mit dieser Krankheit verbundenen Schmerzen ausgesetzt wäre, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (C-69/21)
Der russische Patient war im Alter von 16 Jahren an einer seltenen Form von Blutkrebs erkrankt. Er befindet sich derzeit in den Niederlanden in Behandlung, wo ihm unter anderem medizinisches Cannabis zur Schmerzbekämpfung verabreicht wird. In Russland ist die Verwendung von medizinischem Cannabis nicht erlaubt.
Der Umstand allein, dass einer Person im Fall ihrer Rückkehr nicht mehr die gleiche Behandlung zur Verfügung stehe, sei für sich genommen kein Grund, eine Abschiebung auszusetzen, ergänzte das Gericht. Das Ausbleiben der Behandlung müsse die Person dem Risiko einer „unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ aussetzen.