Hildesheim (epd). Das Landgericht Hildesheim hat im Zusammenhang mit fahrlässigen Corona-Infektionen zwei Anklagen gegen eine frühere Mitarbeiterin eines Pflegeheims zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Beschuldigte soll einen gefälschten Impfausweis verwendet haben, trotz eigener Covid-19-Infektion weiter zur Arbeit gegangen sein und so eine Kette in Gang gesetzt haben, an deren Ende mindestens eine Bewohnerin aufgrund der durch sie verursachten Corona-Infektion verstarb, teilte das Landgericht am Montag mit. (AZ: 26 KLs 17 Js 48585/21)
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hatte die zwei Anklagen gegen die frühere Heim-Mitarbeiterin erhoben. Sie wirft der 45-Jährigen vor, von Ende November bis Mitte Dezember 2021 eine fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung begangen zu haben. Zumindest mittelbar, so die Anklage, sollen die Corona-Ansteckungen von drei Bewohnerinnen im Alter zwischen 80 und 93 Jahren auf die Beschuldigte zurückgehen.
Alle drei Bewohnerinnen waren verstorben. Rechtsmedizinische Untersuchungen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass die Corona-Infektion bei der 80-Jährigen todesursächlich war, hieß es. Bei den beiden anderen Bewohnerinnen seien andere Ursachen nicht auszuschließen.
Die Heimleitung selbst hatte im Dezember Anzeige gegen die Mitarbeiterin gestellt und damit die Ermittlungen ausgelöst. Die Geschäftsführung hatte Verdacht geschöpft, dass der Impfausweis der laut Gericht intern als Impfgegnerin bekannten Frau gefälscht sein könnte.