Bonn, Berlin (epd). Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, lobt die vom Bundestag beschlossene Regelung zur sogenannten Triage. Der Gesetzgeber habe „völlig zu Recht besonderen Wert darauf gelegt, bei der notwendigen Auswahlentscheidung jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Gebrechlichkeit, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung strikt zu vermeiden“, sagte der Limburger Bischof am Freitag.
Gerade in prekären Mangelsituationen sei es wichtig, den Schutz schwacher und alter Menschen sicherzustellen, betonte Bätzing. Die DBK begrüße die Betonung des Gesetzgebers, dass es darauf ankomme, eine solche Triage-Situation soweit möglich zu vermeiden. Auch das Verbot der Ex-post-Triage sei eine „richtige und wichtige Weichenstellung“, sagte Bätzing.
Triage bedeutet, dass es zu viele schwer erkrankte oder verletzte Patientinnen und Patienten für die Kapazität des Gesundheitssystems gibt. Das medizinische Personal muss daher in solchen Situationen auswählen, wer noch behandelt wird und wer nicht. Bei der sogenannten Ex-ante-Triage geht es darum, unter jenen Behandlungsbedürftigen auszuwählen, die in ähnlich kritischem Zustand in eine Klinik eingeliefert werden. Ex-post-Triage meint, dass eine Behandlung von Patientinnen oder Patienten zugunsten anderer mit besserer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird.
Das am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossene Triage-Gesetz sieht vor, dass in Triage-Situationen medizinische Ressourcen etwa im Krankenhaus nur aufgrund „der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ zugeteilt werden dürfen. Eine Benachteiligung wegen Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft untersagt das Gesetz.
Auch der Zentralverband der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte die Klarstellung der Triage-Regelungen. Allerdings sei „die Frage der Zuteilungskriterien, insbesondere der Dringlichkeit, noch nicht zufriedenstellend geklärt“, sagte Andreas Lob-Hüdepohl, Mitglied des ZdK und des Deutschen Ethikrats.