Thüringer Verbot von Windkraft im Wald verfassungswidrig

Thüringer Verbot von Windkraft im Wald verfassungswidrig

Karlsruhe, Erfurt (epd). Das Thüringer Waldgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Bundesländer könnten Windräder im Wald nicht generell verbieten, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Gegen den Verbotspassus im Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetz hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt. (1 BvR 2661/21)

Laut den Karlsruher Richtern greift ein totales Windkraftverbot im Wald in das von Artikel 14, Absatz 1, des Grundgesetzes geschützte Eigentumsrecht von Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern ein. Der Landesgesetzgeber könne Waldgebiete aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz für Naturschutz und Landschaftspflege unter Schutz stellen, sofern diese Gebiete aufgrund ihrer ökologischen Funktion, ihrer Lage oder wegen ihrer Schönheit schutzwürdig seien. Ein genereller Schutzbedarf nach unbebauter Natur und Landschaft reiche hierfür nicht aus.

Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) begrüßte das Urteil. Es löse endlich eine Blockade in Thüringen, „die uns bei der Energiewende zu lange unnötig aufgehalten hat“. Sie fügte hinzu: „Wir müssen das Waldgesetz jetzt schnellstmöglich ändern.“ Vertreter der Landtagsopposition von CDU und FDP unterstrichen dagegen den Fortbestand der Schutzbedürftigkeit des Waldes auch abseits des Karlsruher Richterspruchs.

In Karlsruhe geklagt hatten Thüringer Waldbesitzer, die durch den Borkenkäfer schwer geschädigte Waldflächen roden und künftig für die Windkraft nutzen wollten. Dem stand das Thüringer Waldgesetz bislang entgegen.