Berlin (epd). Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die von der Ampelkoalition geplante Triage-Regelung als unzureichend kritisiert. Für die Ärztinnen und Ärzte sei es unabdingbar, dass sie sich keinen rechtlichen Risiken aussetzten, wenn sie in einer extrem schwierigen Situation eine Entscheidung über die Behandlungsreihenfolge träfen, sagte der Präsident der Bundesärztekammer kurz vor der Abstimmung des Bundestages über das Gesetz dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag).
Deshalb hätte in dem Gesetz neben dem Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten auch die ärztliche Indikation und der Patientenwille verankert werden müssen, erklärte der Ärztepräsident. Das sei aber nicht geschehen.
„Ohne eine solche Klarstellung wird der Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass die Letztverantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte bei den Ärztinnen und Ärzten liegt, diese eher noch weiter verunsichern“, monierte Reinhardt. Vor diesem Hintergrund sei es gut, dass es eine Überprüfung der Triage-Regelungen geben solle, um die Auswirkungen auf die medizinische Praxis zu überprüfen, betonte der Ärztepräsident.
Das Triage-Gesetz, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmt, soll dir Verteilung von Intensivbetten bei knappen Behandlungskapazitäten regeln. Der Entwurf sieht vor, dass in Fällen der Knappheit durch eine übertragbare Krankheit die Zuteilung medizinischer Ressourcen etwa im Krankenhaus nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit getroffen werden darf. Eine Benachteiligung wegen Behinderung, Alter, Geschlecht oder Herkunft soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.