Bielefeld (epd). Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nach der Veröffentlichung geheimer Dokumente der hessischen Verfassungsschützer zum NSU-Komplex einen transparenten Umgang mit Geheimdienstakten gefordert. Sofern dabei der Quellenschutz gewahrt bliebe, fände sie es sinnvoll, „wenn Akten nach einer rechtskräftigen Verurteilung, wie der von Beate Zschäpe, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, sagte sie der in Bielefeld erscheinenden „Neuen Westfälischen“ (Montag).
Das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“ und die Satiresendung „ZDF Magazin Royale“ hatten Ende Oktober NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes, die ursprünglich für 120 Jahre als geheim eingestuft worden waren, veröffentlicht. Die FDP-Politikerin sagte, sie halte es für „richtig, dass die Akten nun öffentlich zugänglich gemacht wurden“. Es sei offenkundig, dass es „deutliche Defizite und Versagen innerhalb des Verfassungsschutzes“ gegeben habe, als es um die Aufklärung der Morde ging. Das hätten schon die Untersuchungsausschüsse gezeigt.
„Bei allem Verständnis für die notwendige Arbeit des Verfassungsschutzes darf unter anderem der Einsatz von V-Leuten nicht zu einer totalen Geheimhaltung führen“, mahnte Leutheusser-Schnarrenberger, die auch Antisemitismusbeauftragte des Landes NRW ist. Es gehöre zur Aufarbeitung des gesamten Komplexes dazu, die Akten gründlich zu prüfen. „Vorliegende Akten, die zur weiteren Aufklärung des NSU-Komplexes beitragen können, sollten zentral ausgewertet werden, um eine umfassende Aufarbeitung des rechten Terrors zu ermöglichen.“
Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hatte nach der Veröffentlichung der Akten Strafanzeige erstattet. Eine Weitergabe von Verschlusssachen an unbefugte Dritte stelle eine Straftat dar und es könnte eine Gefahr für Leib und Leben von Quellen entstehen. Kritik an der Veröffentlichung kam von Seiten der CDU, auch die Bundesregierung sieht sie als problematisch an. Das ZDF sieht dagegen in der Veröffentlichung der sogenannten NSU-Akten keinen Rechtsverstoß.