Potsdam (epd). Nach dem massenhaften Fischsterben im August in der Oder sollen die dortigen Fischereibetriebe Schadensersatz erhalten. Eine erste Befragung habe ergeben, dass zwölf Betriebe unmittelbar von der Umweltkatastrophe betroffen sind, teilte das Brandenburger Umweltministerium am Freitag in Potsdam mit. Sie hätten teilweise immense Einkommensverluste durch Fangausfall und einem verringerten Verkauf von Angelkarten. Die vorab geschätzte Schadensgesamtsumme belaufe sich auf rund 210.000 Euro.
Laut Ministerium sollen den Erwerbsfischern bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden durch Fangausfall und bis zu 70 Prozent der Schäden durch den Minderabsatz von Angelkarten ausgeglichen werden. Der gewährte Schadensausgleich liege zwischen 1.000 Euro und höchstens 30.000 Euro.
Entsprechende Anträge können demnach seit Freitag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Bewilligungsbehörde eingereicht werden, bei der auch die entsprechenden Antragsformulare erhältlich sind. Antragsschluss ist der 30. November.
Die Richtlinie gilt nach Ministeriumsangaben bis zum 31. Dezember. Für im kommenden Jahr eintretende Schäden soll der Schadensausgleich auf der Grundlage einer neuen Richtlinie erfolgen.
Im August hatte die Massenvermehrung einer giftigen Goldalge das massenhafte Sterben von Fischen, Muscheln und weiteren Organismen ausgelöst. Ein Ende September veröffentlichter deutscher Expertenbericht benannte die Einleitung von Substanzen mit einem hohen Salzanteil als Ausgangspunkt der Katastrophe.