Berlin (epd). Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung werden die Kosten für eine Begleitperson bei Behandlungen im Krankenhaus künftig übernommen. Wie die Bundesvereinigung Lebenshilfe am Montag in Berlin mitteilte, haben sie ab dem 1. November einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Träger der Eingliederungshilfe. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde“, sagte Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.
Nach ihren Worten haben Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Kliniken besondere Bedürfnisse. Die ungewohnte Umgebung und medizinische Eingriffe seien für sie oft beängstigend, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal sei oft überaus schwierig. So könnten eklatante Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden.
Eine begleitende Vertrauensperson ist laut Schmidt eine wertvolle Hilfe. Sie könne schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und sei in der Lage, bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig zu deuten.
Ab dem 1. November werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld des Patienten die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.