Berlin (epd). Ein Bericht des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND/Mittwoch) hat am Mittwoch ein von der Bundesregierung geplantes Vorhaben auf die politische Tagesordnung gebracht: Danach soll künftig der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis für Erwachsene grundsätzlich straffrei sein und der Handel in bestimmten Geschäften erlaubt werden. Dies und etliche weitere Regelungen habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Eckpunktepapier niedergelegt, das derzeit in der Regierung abgestimmt werde.
Das Gesundheitsministerium dämpfte die Erwartungen umgehend. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), es gebe derzeit noch kein abgestimmtes Eckpunktepapier, und es sei auch nicht allein vom Gesundheitsministerium erarbeitet worden. Fünf Ministerien, darunter das Innen- und das Justizministerium, arbeiteten aber „mit Hochdruck daran, den Koalitionsvertrag umzusetzen“, teilte der Sprecher mit. Einzelheiten, über die das RND berichtet hatte, wollte er nicht bestätigen.
Relativ sicher scheint gleichwohl, dass die Grenze für den straffreien Kauf und Besitz von Cannabis bei 20 Gramm gezogen werden soll. Wie das RND unter Berufung auf das noch in der Abstimmung befindliche Papier weiter berichtete, sollen Jugendliche unter 18 Jahren nicht bestraft werden, wenn sie mit Cannabis erwischt werden. Der Stoff werde aber beschlagnahmt, und sie könnten zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichtet werden.
Dem Bericht zufolge legt das Eckpunktepapier auch fest, wie der Cannabis-Handel reguliert werden soll. Die Geschäfte sollten nicht nah an Schulen und Jugendeinrichtungen liegen. Ohne eine Lizenz solle der Handel mit Cannabis grundsätzlich strafbar bleiben. Verboten bleibe auch der Verkauf von synthetisch produzierten Cannabinoiden. Werbung für Cannabis-Produkte soll nicht erlaubt werden.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene „zu Genusszwecken“ einführen wollen - im Unterschied zur eingeschränkt erlaubten medizinischen Anwendung von Cannabis. Dem Medienbericht zufolge soll Cannabis als Handelsware ausschließlich aus heimischem Anbau kommen, weil der Import aus Gründen des EU- und des Völkerrechts nicht infrage komme.
Aus Regierungskreisen hieß es, die deutschen Pläne könnten nur umgesetzt werden, wenn sie mit dem EU-Recht vereinbar seien. Man müsse dies zuerst sicherstellen, bevor ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht werden könne.
Die Kassenärzte kritisierten die Legalisierungspläne. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch), man dürfe dem „Cannabiskonsum nicht das Mäntelchen der Ungefährlichkeit umhängen, nur weil bestimmte Wählergruppen der Ampel-Parteien sich das so wünschen.“ Er äußerte mit Blick auf die Niederlande zudem Zweifel daran, dass es gelingen werde, die Drogenkriminalität einzudämmen oder den Umstieg von Cannabis-Konsumenten auf härtere Drogen zu verhindern.