Berlin (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg muss sich mit dem Bundesklimaschutzgesetz befassen. Eine entsprechende Klage von neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird durch die Umwelthilfe unterstützt, wie die Organisation am Dienstag in Berlin ankündigte. Die Beschwerdeführer werfen der Bundesregierung vor, sich nicht an gesetzliche und gerichtliche Vorgaben zu halten.
Die Beschwerdeführer hatten den Angaben zufolge bereits den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz vom April 2021 erstritten, das daraufhin verschärft werden musste. Dessen Vorgaben reichten nachweislich aber immer noch nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten, hieß es jetzt zur Begründung.
Das Gesetz genüge nicht, um das für Deutschland zur Verfügung stehende CO2-Restbudget einzuhalten, so die Umwelthilfe. Die Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes nach dem Karlsruher Beschluss sei unzureichend gewesen.
Der Weg nach Straßburg sei jetzt möglich, weil das Bundesverfassungsgericht in diesem Sommer eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesklimaschutzgesetz nicht angenommen habe, hieß es weiter. Die jungen Menschen berufen sich dabei auf Artikel 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf Leben und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Anwalt Remo Klinger betonte, das Karlsruher Gericht habe 2021 deutlich gemacht, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung an dem noch zur Verfügung stehenden CO2-Restbudget auszurichten seien. Dies sei aber weiter nicht der Fall.