Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bezirksamt Mitte verpflichtet, die vorübergehende Aufstellung eines Panzerwracks in der Nähe der russischen Botschaft zu genehmigen. In einem Eilverfahren sei dem Antragsteller Recht gegeben worden, teilte das Gericht am Dienstag in Berlin mit. (VG 1 L 304/22)
Der Antragsteller könne zwar nicht beanspruchen, dass das Wrack unmittelbar vor der russischen Botschaft aufgestellt werde, hieß es. Die Oberfläche der Mittelpromenade der Straße Unter den Linden sei aller Voraussicht nach nicht für eine Belastung mit dem entsprechenden Gewicht ausgelegt. Ein Anspruch bestehe aber, soweit der Panzer auf einem zum Schutz der Botschaft gesperrten Teilstück der Schadowstraße aufgestellt werde. Ob es sich bei der Aktion um Kunst handele, sei unerheblich. Die Aktion falle unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit.
Ein Verein um das Museum „Berlin Story Bunker“ hatte im Juni beim Bezirksamt Mitte die Genehmigung beantragt, vor der Botschaft für die Dauer von zwei Wochen einen in der Ukraine zerstörten russischen Panzer aufstellen zu dürfen. Die Behörde lehnte dies laut Gericht zunächst mit der Begründung ab, dass in dem Wrack „wahrscheinlich Menschen gestorben“ seien. Daher sei die Ausstellung nicht angemessen.
Auf den gegen die Ablehnung hin eingereichten Eilantrag argumentierte die Behörde laut Gericht, es handele sich bei der Aktion nicht um Kunst. Überdies werde der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr behindert, da mit Menschenansammlungen zu rechnen sei. Ferner beeinträchtige die geplante Nutzung die denkmalgeschützte Mittelpromenade.