"Klimaneutral": Verbraucherschützer fordern Regeln für Kennzeichnung

"Klimaneutral": Verbraucherschützer fordern Regeln für Kennzeichnung

Düsseldorf (epd). Verbraucherschützer fordern klare Regeln für die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in der Werbung und Produktbeschreibung. Angaben wie „hundertprozentig CO2-neutral hergestellt“, „klimaneutrales Produkt“ oder einfach „klimaneutral“ seien gesetzlich nicht geschützt, erklärte die Verbraucherzentrale NRW am Montag in Düsseldorf. In der Regel bedeuteten die Begriffe lediglich, dass für das jeweilige Produkt die Kohlendioxid-Emissionen berechnet und zum Ausgleich Zertifikate aus Klimaschutzprojekten erworben wurden. Eine bundesweite Umfrage im Auftrag der Zentrale habe ergeben, dass das dem Großteil der Verbraucher jedoch nicht bekannt sei.

Laut der online-gestützten Umfrage unter 1.000 Befragten im Juni dieses Jahres verknüpften die Befragten unterschiedliche Vorstellungen mit dem Begriff „klimaneutral“: 42 Prozent nahmen an, dass bei klimaneutralen Produkten der Klima- und Umweltschutz berücksichtigt werde oder dass die Produkte umweltfreundlich seien. 21 Prozent der Befragten gingen davon aus, dass es um eine umweltfreundliche Herstellung geht. 18 Prozent verbanden „klimaneutrale Produkte“ mit reduziertem oder ausbleibendem CO2-Ausstoß. Weitere 21 Prozent gaben an, dass es um Regionalität der Produkte, um kurze Transportwege oder um weniger Verpackung gehe.

Lediglich 13 Prozent der Befragten erwähnten das Prinzip des CO2-Ausgleichs beziehungsweise der Kompensation, wie die Verbraucherzentrale erklärte. Im Detail konnten in einer weiteren Fragerunde lediglich noch drei Prozent angeben, was „klimaneutral“-Aussagen bedeuten. 86 Prozent hingegen waren der Auffassung, dass ein Produkt nicht die Bezeichnung klimaneutral tragen dürfe, wenn es nicht klimafreundlich hergestellt wurde.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass die marktgängigen 'klimaneutral'-Aussagen für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher missverständlich sind“, erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Aus Sicht der Verbraucherschützer müsse die konsequente Vermeidung von CO2-Emissionen durch Unternehmen im Mittelpunkt künftiger Regulierungen stehen. „Klima-Aussagen, die nur auf Kompensation beruhen, müssen unterbunden werden“, forderte er.