Berlin (epd). Die Diakonie hat die Stellungnahme des Ethikrats in der Debatte um eine gesetzliche Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung begrüßt. Die Stellungnahme setzte die richtigen Akzente, erklärte Diakoniepräsident Ulrich Lilie am Donnerstag in Berlin und hob insbesondere das Plädoyer des Ethikrats für mehr Suizidprävention hervor. „Die Diakonie hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, dass vor einer gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids die Verabschiedung eines Suizidpräventions-Gesetzes nötig ist“, erklärte er.
„Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass Menschen in Einsamkeit und seelischer und sozialer Not ihrem Leben ein Ende machen“, sagte der Theologe. Vielmehr müsse man „mit ihnen in Beziehung treten, ihre Suizidgedanken annehmen und auch in der Beziehung bleiben, wenn sie einen assistierten Suizid wünschen“. Lilie lobte dabei auch den Ansatz des Ethikrats, Akteure im persönlichen Umfeld, in Organisationen und Institutionen bei der Prävention in die Verantwortung zu nehmen.
Der Ethikrat stellte am Donnerstag in Berlin seine Stellungnahme unter dem Titel „Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig.
Vor diesem Hintergrund unterstrich der Ethikrat, dass eine freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid respektiert werden muss, der Überprüfung der freien Willensentscheidung aber große Sorgfalt zukommen muss. Gleichzeitig betonte das interdisziplinäre Gremium die Bedeutung von Suizidprävention. Im Bundestag liegen derzeit mehrere Vorschläge zur Regulierung der Suizidprävention vor.