Berlin (epd). Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung lehnen die Grünen einen neuen Anlauf für eine entsprechende Regelung in Deutschland ab. „Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte“, erklärten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, und der Rechtspolitiker Helge Limburg am Dienstag in Berlin. Für eine wie auch immer geartete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sehe man „weder rechtlichen noch politischen Spielraum“, sagten sie.
Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit Europarecht vereinbar ist, es sei denn, es liege eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Die Luxemburger Richter kippten damit in einem lang erwarteten Urteil die deutsche Regelung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Wegen des Rechtsstreits ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt. Auch die FDP lehnt eine Wiedereinführung ab.
Die Vorratsdatenspeicherung stelle alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und habe die in sie gesetzten sicherheitspolitischen Erwartungen nie erfüllen können, erklärte von Notz und Limburg. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP habe sich in ihrem Koalitionsvertrag zudem „gemeinsam glasklar darauf verständigt, die Bevölkerung zukünftig nicht mehr anlasslos zu überwachen, sondern stattdessen Gefahren zielgerichtet abzuwehren und eine insgesamt grundrechtsorientierte und rechtsstaatlich ausgestaltete Sicherheitspolitik zu verfolgen“.
Als Alternative steht das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren im Raum, bei dem Daten erst gesammelt (eingefroren) werden, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Sicherheitsbehörden sehen dagegen in der Vorratsdatenspeicherung ein wirksameres Mittel zur Verfolgung von Straftaten.