Berlin (epd). Die von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachten Corona-Regeln für Herbst und Winter können in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte am Freitag den Änderungen am Infektionsschutzgesetz trotz Kritik einiger Länder zu. Der Bund ist damit nur noch für einen Basisschutz zuständig. Die meisten Entscheidungen treffen die Länder.
Bundeseinheitlich gilt künftig nur noch eine FFP2-Maskenpflicht für das Gesundheitswesen, also für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Der Bund regelt auch, wie häufig sich Personal sowie Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen auf eine Corona-Infektion testen lassen müssen. Außerdem wird die Maskenpflicht im Fernverkehr von Bahnen und Bussen bundesweit vorgeschrieben. Für den Flugverkehr wird sie aufgehoben.
Dem Gesetz zufolge, das der Bundestag vor gut einer Woche verabschiedet hatte, können die Bundesländer von Oktober an die Maskenpflicht auf öffentlich zugängliche Innenräume wie Gaststätten, Behörden, Sporthallen oder Theater ausweiten - müssen dies aber nicht. Sie entscheiden auch über eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.
Schulen und Kindertagesstätten sollen offengehalten werden. Die Bundesländer können Tests anordnen. Wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrechtzuerhalten ist, kann das Tragen von Masken im Unterricht ab der fünften Klasse vorgeschrieben werden. Schulschließungen, Lockdowns oder Demonstrationsverbote soll es nicht geben.
Wenn durch das Infektionsgeschehen eine Überlastung des Gesundheitswesens oder der kritischen Infrastruktur droht, können die Länder die Regeln verschärfen. So können sie einen generellen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum vorschreiben und eine Maskenpflicht für Veranstaltungen drinnen und auch draußen, wenn dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Außerdem ist es möglich, die Personenzahl zu begrenzen und Einrichtungen zu Hygienekonzepten zu verpflichten.
Die Regeln sollen am 1. Oktober in Kraft treten und bis zum 7. April des kommenden Jahres gelten. Die bisherigen Vorgaben, die am 23. September auslaufen würden, werden bis Ende des Monats verlängert, um den Ländern noch etwas Zeit für Anpassungen zu geben.