Berlin (epd). Die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis verstößt nach Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, die dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Montag) vorliegt, würden die Juristen des Bundestags zwei europäische Verträge nennen, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegenstünden
Laut den Bundestagsjuristen schreibe der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand oder Ein- und Ausfuhr von Drogen in jedem Mitgliedsland unter Strafe gestellt werden müssen. Der Beschluss beziehe sich der Darstellung zufolge auf alle Drogen, die in einem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe aufgeführt sind, wozu auch Cannabis gehöre. Der Rahmenbeschluss schreibe zudem vor, dass jedes Mitgliedsland Verstöße mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ ahnden müsse.
Die Experten würden zudem auf das Schengen-Protokoll verweisen. Darin hätten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkte sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.
In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Parlamentsjuristen dem Medienbericht zufolge darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für die in Deutschland geplante Legalisierung dienen könnten. So gelte dort nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen „de facto entkriminalisiert“. In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen werde, würden diese aber konfisziert. Der Verkauf von Cannabis sei laut den Bundestagsjuristen ebenso weiterhin „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt.