Detmold (epd). Das Landgericht Detmold entscheidet am Freitag über die weltweit erste Klimaklage gegen einen Autokonzern. Die Rechtsanwältin eines Bio-Landwirts aus Detmold, der die VW AG als zweitgrößten Autobauer der Welt mitverantwortlich für Schäden an seinem Hof und dem zugehörigen Wald macht, zeigte sich am Montagabend zuversichtlich, dass das Gericht die Klage anerkennt und das Verfahren weiterführt. Es wäre „grob fehlerhaft“, die Klage abzuweisen, sagte die Hamburger Juristin Roda Verheyen. Falls doch, würde ihr Mandant Ulf Allhoff-Cramer beim Oberlandesgericht des Landes NRW in Hamm in Berufung gehen.
Der Detmolder Landwirt hat mit Unterstützung der Umweltorganisation Greenpeace den Wolfsburger Autohersteller auf zivilrechtlicher Grundlage verklagt. Er macht seine persönlichen Eigentumsrechte geltend und fordert VW zu einem Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2030 auf. Der Bio-Landwirt ist der erste und bisher einzige, der aus direkter Betroffenheit gegen einen Autokonzern klagt. Am ersten Verhandlungstag am 20. Mai hatte die 1. Zivilkammer des Landgerichts Detmold noch Klärungsbedarf gesehen und weitere Schriftsätze von der Klägerseite eingefordert, um die „Begründetheit der Klage“ nachzuweisen (AZ: 1 O 199/21).
Der 62-jährige Allhoff-Cramer betreibt mit seiner Familie einen Bioland-Hof mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Wald. Benjamin Stephan von Greenpeace warf dem Autokonzern vor, mit „Scheinargumenten“ die Klage abwenden zu wollen. Laut Klageerwiderung bestreitet VW, für die CO2-Emissionen der verkauften Autos während deren Nutzung verantwortlich zu sein. Lediglich die Emissionen, die in der Produktion bei VW direkt entstehen, wolle der Konzern als von ihm verursacht anerkennen, sagte Stephan.