Buschmann verteidigt geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Buschmann verteidigt geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gegen Kritik in Schutz genommen. „Am liebsten wäre mir, wir benötigten überhaupt keine Maßnahmen mehr“, sagte Buschmann der „Bild am Sonntag“. Jedoch gingen viele Wissenschaftler von einer hohen Belastungssituation für das Gesundheitssystem aus. Der Einsatz von Masken sei das „mildeste Mittel“, um dem entgegenzuwirken, sagte Buschmann. Dabei sollten die Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen den Betreibern „mehr Spielraum für unternehmerische Eigenverantwortung eröffnen“.

Gemeinsam mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Buschmann am Mittwoch über die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz informiert. Unter anderem sollen die Bundesländer im Herbst wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen anordnen können für alle Menschen, die nicht vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Maskenpflicht im Personennahverkehr soll ohne Ausnahme gelten. Bundesweit einheitlich werden lediglich die Schutzmaßnahmen im Fernverkehr der Bahn und beim Fliegen sowie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt. Das neue Infektionsschutzgesetz soll zum 1. Oktober in Kraft treten.

Buschmann sagte auch, dass er die Isolationspflicht für Infizierte für richtig halte. Eine mögliche Abschaffung der Quarantäneregeln sei zwar nicht Gegenstand der Verhandlungen mit Lauterbach gewesen. Doch er betonte: „Für mich persönlich steht fest: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer ansteckend ist, auch - und zwar aus Rücksicht auf die Gesundheit anderer Menschen.“