Berlin (epd). Die Bundesregierung hat ihre Corona-Testverordnung überarbeitet und will kostenlose Tests künftig nur noch zum Schutz vulnerabler Gruppen gestatten. Für Bürgertests zu anderen Zwecke wie etwa den Besuch von Großveranstaltungen würden ab dem 30. Juni drei Euro Eigenanteil fällig, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin. Ob die die Länder die Möglichkeit nutzen werden, den Eigenteil ihrer Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen, sei offen. Er hoffe es, sagte der Minister.
Weiter sagte Lauterbach, die Vergütungen für die öffentlichen Teststellen würden zurückgefahren „und zugleich umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt“. Dass es bei der Kurskorrektur auch wesentlich darum geht, Geld einzusparen, verdeutlichte Finanzminister Christian Lindners (FDP) Aussage: „Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden.“ Denn es könne nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, „weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“.
Das Bundesgesundheitsministerium kalkuliert nach eigenen Angaben aufgrund der neuen Verordnung mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro für die Tests im zweiten Halbjahr. Das bedeute einen Rückgang der Ausgaben für Bürgertests um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres. Lauterbach zufolge hätte das uneingeschränkte kostenlose Testen bis zu fünf Milliarden Euro gekostet. Jetzt rechnet der Minister mit einem deutlichen Rückgang der Tests: „Das ist auch so vorgesehen. Wir empfehlen ja auch niemandem, sich anlasslos zu testen.“ Doch der Rückgang der Testzahlen werde zu einer besseren Qualität der Resultate führen.
Lauterbach erläuterte, dass es auch über de 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests geben werde, doch unter anderen Bedingungen. Denn es sei weiter wichtig, Infektionen und Infektionsketten zu erkennen: „Daher werden sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Schutzmaßnahmen sein.“
Die kostenfreien Tests werden in Zukunft nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel vor dem Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Alle anderen Nutzer von Tests müssen dann dafür drei Euro bezahlen. Kostenbefreiungen für Empfänger von Sozialleistungen seien möglich, so der Minister, doch sei das Aufgabe der Sozialhilfeträger.