Berlin (epd). In der Debatte um eine mögliche Neuregelung der Suizidassistenz hat die SPD-Politikerin Heike Baehrens vor einem zu weitgehenden Gesetz gewarnt. Sie wolle die Hilfe bei der Selbsttötung unter Bedingungen ermöglichen, aber nicht fördern, sagte die Gesundheitsexpertin am Freitag bei der ersten Beratung mehrerer Gesetzesvorschläge zur Regelung dieser Form der Sterbehilfe im Bundestag. Der Suizid dürfe nicht zum Normalfall und die Suizidassistenz nicht zu einer gewöhnlichen Dienstleistung werden, mahnte Baehrens.
Die Entscheidung etwa von Menschen, die sich in der letzten Phase einer unheilbaren Krankheit befinden, für den Suizid sei zu respektieren. Gleichzeitig habe der Staat den Auftrag, die Unversehrtheit des Lebens zu schützen, sagte die SPD-Politikerin in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Nun geht es im Bundestag um eine mögliche Folgeregelung.
Drei Gruppen aus Abgeordneten verschiedener Fraktionen haben dazu Vorschläge vorgelegt. Baehrens gehört zur Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Sie plädieren für ein erneutes Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz, das aber in eng definierten Grenzen Ausnahmen zulässt. Voraussetzung für eine legale Hilfe bei der Selbsttötung wäre unter anderem eine ärztliche Begutachtung. Dieser Entwurf hat bislang die meisten Unterstützer gesammelt.
Zwei weitere Gruppen legen in ihren Entwürfen den Fokus auf die Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung. Katrin Helling-Plahr (FDP), Helge Lindh (SPD) und weitere Parlamentarier wollen eine Beratung zur Bedingung für eine Suizidassistenz machen. In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag von Renate Künast (Grüne), Nina Scheer (SPD) und anderen, die dabei unterschiedliche Voraussetzungen für Menschen in medizinischen Notlagen und solchen definieren, die grundsätzlich gesund sind.