Bielefeld (epd). Mit Blick auf die geplante gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids hat sich Bethel-Chef Ulrich Pohl gegen jedwede Möglichkeit begleiteter Selbsttötung in diakonischen Einrichtungen ausgesprochen. Assistierter Suizid dürfe nicht zu einem Normalfall des Sterbens werden, betonte der Vorstandsvorsitzende der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel am Donnerstag in Bielefeld. Dies sei mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar und komme daher in Bethel-Einrichtungen nicht infrage. „Du sollst nicht töten, heißt das fünfte Gebot. Deutlicher geht es nicht.“
Bei einer Normalisierung des assistierten Suizids befürchte er eine zunehmende Bedrohung des Lebensrechts und der Würde von Menschen mit Behinderungen, schwerkranken und alten Menschen, warnte Pohl. Alte Menschen könnten sich etwa selbst als Belastung ihrer Angehörigen wahrnehmen und sich gezwungen sehen, den assistierten Suizid anzunehmen.
Die Aufgabe der Diakonie in der Begleitung Sterbender sei es vielmehr, Leiden und Schmerzen zu lindern und die Menschen seelsorgerlich und geistlich zu begleiten, unterstrich der Bethel-Vorstand. Wenn sterbenskranke Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt in einem Hospiz gut begleitet würden, lebten sie nicht selten noch einmal auf und könnten dann in Ruhe zusammen mit den Angehörigen mit dem eigenen Leben abschließen. „Bei einem Suizid dagegen wird das Leben nicht abgeschlossen, sondern abgebrochen, vieles bleibt ungesagt“, sagte der Theologe.
Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über eine mögliche neue Regulierung der Suizidassistenz, etwa mit einer Beratungspflicht. Drei Gruppen von Abgeordneten jeweils verschiedener Fraktionen haben dazu Vorschläge vorgelegt, die auch noch in den Ausschüssen beraten werden müssen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das im Februar 2020 das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt hatte.