Berlin (epd). Ein Staatsvertrag des Landes Berlin mit der katholischen Kirche soll künftig Fragen rund um die Katholische Theologie an den Hochschulen regeln. Es wäre der erste Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Heiligen Stuhl als völkerrechtlicher Vertretung der römisch-katholischen Kirche, wie die Senatskanzlei am Dienstag in Berlin mitteilte.
Bislang werden die Beziehungen zwischen Senat und katholischer Kirche durch sogenannte Abschließende Protokolle geregelt. In diesen werden seit 1970 Regelungen etwa zur Seelsorge, zum Schulwesen und bisher auch zur Theologie an Berliner Hochschulen getroffen. Künftig wird dieser Teil getrennt durch den Staatsvertrag geregelt, hieß es weiter.
Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) erklärte, der Vertragsentwurf werde nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dann folge die Unterzeichnung durch die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) und den apostolischen Nuntius, Nikola Eterovic.
Der Staatsvertrag enthalte Vereinbarungen über das seit 2018 an der Humboldt-Universität angesiedelte Institut für Katholische Theologie. Dabei gehe es um das Studienangebot, die Organisation des Instituts und um die Berufung von Professorinnen und Professoren.
Berlin und Hessen sind laut Nuntiatur die einzigen Bundesländer ohne Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl. Verhandlungen waren nach der Wiedervereinigung aufgenommen worden, scheiterten aber zunächst an Differenzen über den Religionsunterricht. Mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz besteht seit 2006 ein Staatsvertrag.