Essen (epd). Der wegen sexuellen Missbrauchs in den Bistümern Essen und München-Freising strafrechtlich verurteilte ehemalige Priester H. ist aus dem Klerikerstand entlassen worden. H. habe angesichts der gegen ihn erhobenen Vorwürfe seine Entlassung selbst beantragen können und von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, erläuterte das Bistum Essen am Montag. Nunmehr sei die sogenannte Laisierung erfolgt, und H. unterliege keiner kirchlichen Weisungsbefugnis mehr.
Diese für einen Priester als Höchststrafe geltende Entlassung aus dem Priesterstand sei „nachvollziehbar und angemessen“, erklärte Bischof Overbeck. Allerdings habe er gegenüber dem Vatikan seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass nun eine engmaschige Führungsaufsicht zur Vorbeugung weiterer Missbrauchstaten entfalle. Wenn H. nicht mehr zum Klerus gehöre, „werden diese Bemühungen in dem Umfang, wie es jetzt geschieht, auf Dauer nicht weitergeführt werden können. Das sehe ich nicht ohne Sorge“, schrieb der Ruhrbischof dem Vatikan.
Overbeck, der seit 2009 das Bistum Essen leitet, hatte dem damals noch in Bayern lebenden H. im Jahr 2010 die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt, ihn in den Ruhestand versetzt und mit Weisungen und Auflagen versehen. Im Jahr 2020 dann hatte Overbeck H. von Bayern schließlich zurück ins Ruhrbistum beordert.
Der Fall H. umfasst Jahrzehnte des sexuellen Missbrauchs in zahlreichen Fällen und an unterschiedlichen Orten. Im Jahr 1979 hatten drei Elternpaare aus einer Essener Gemeinde H. des Missbrauchs an ihren Kindern beschuldigt, aber auf eine Strafanzeige verzichtet. Der Kaplan war dann aus der Pfarrgemeinde herausgenommen worden. Hinweise auf weitere Missbrauchsfälle in der Gemeinde habe es damals nicht gegeben, hieß es. Für eine therapeutische Behandlung habe H. dann Aufnahme im Erzbistum München und Freising erhalten. Zur Frage, ob der damalige Münchener Erzbischof Joseph Ratzinger von der Vorgeschichte von H. gewusst habe, gibt es widersprüchliche Angaben.
Auch in Bayern verübte H. sexuelle Übergriffe an Minderjährigen. 1986 wurde er nach Angaben des Ruhrbistums vom Amtsgericht Ebersberg zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe mit einer fünfjährigen Bewährungszeit und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verurteilte wurde zudem angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben.
H. übte nach seiner Verurteilung weiterhin priesterliche Dienste in Bayern aus und war bis Oktober 1987 in einem Altenheim eingesetzt. Anschließend war H. in Garching/Alz in einer Gemeinde tätig, wo er schließlich im Jahr 2008 von seinen Aufgaben als Pfarradministrator entpflichtet, aber in der Tourismusseelsorge eingesetzt wurde. 2010 wurde H. durch ein Dekret vom neuen Münchener Erzbischof Reinhard Marx die Ausübung priesterlicher Dienste in der Erzdiözese München und Freising untersagt. 2020 wurde er nach Essen zurückbeordert.