Limburg (epd). Nach mehr als drei Jahren ist das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen einen ehemaligen Priester des Bistums Limburg beendet worden. Für das kirchliche Gericht stehe fest, dass der Mann von 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht habe, teilte das Bistum am Dienstag mit. Im Urteil werde die Schwere der Schuld ausdrücklich festgehalten. Dem Täter sei zudem eine Geldstrafe auferlegt worden. Er gelte kirchlicherseits als verurteilter Sexualtäter. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Gericht habe allerdings die Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand nicht mehr verhängen können, da der Mann bereits während des Verfahrens aus dem Klerikerstand ausgeschieden sei.
Das Opfer hatte sich nach Angaben des Bistums nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie im September 2018 bei der beauftragen Ansprechperson für Fälle von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Bamberg gemeldet und den jahrelangen Missbrauch angezeigt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, weil die vorgeworfenen Taten verjährt waren.
Aufgrund der Zugehörigkeit des ehemaligen Priesters zum Bistum Limburg habe Bischof Georg Bätzing eine sogenannte kirchenrechtliche Voruntersuchung beantragt und die Ergebnisse samt Stellungnahme an die Glaubenskongregation in Rom weitergegeben. Die zuständigen Stellen im Vatikan hätten dann den Limburger Bischof beauftragt, ein ordentliches kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen.