Karlsruhe, Wittenberg (epd). Der Bundesgerichtshof hat am Montag über den Umgang mit einer judenfeindlichen Schmähplastik an der Stadtkirche von Wittenberg verhandelt. Das Gericht in Karlsruhe muss entscheiden, ob die sogenannte „Judensau“ von der Kirche der Lutherstadt entfernt werden muss und ob das aus dem Mittelalter stammende Sandsteinrelief den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Kläger ist das Mitglied einer jüdischen Gemeinde, Beklagte ist die evangelische Kirchengemeinde. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde bei der Verhandlung nicht mitgeteilt.
Die Plastik von 1290 zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Der Kläger hatte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) Revision eingelegt. Demnach muss das Relief nicht beseitigt werden, weil es seit 1988 in ein Gedenkensemble eingebunden ist. Unterhalb der Schmähplastik hat die Gemeinde ein Mahnmal mit Erklär-Text aufgestellt, in dem sie sich von der Skulptur distanziert.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte vor dem Prozess betont, die Wittenberger „Judensau“ stelle fraglos eine Schmähung dar und könne so nicht bleiben. Solche Skulpturen einfach von den Kirchen zu entfernen, würde aber zu kurz greifen: „Denn antijüdische Geschichte lässt sich nicht ungeschehen machen, indem man ihre Zeugnisse abschlägt und glättet“, sagte der EKD-Antisemitismusbeauftragte Christian Staffa.
Neben dem Relief in Wittenberg gibt es auch an zahlreichen anderen Kirchen in Deutschland derartige Schmähplastiken, laut Bundesgerichtshof rund 50 Exemplare.