Wiesbaden (epd). Überschuldete müssen deutlich mehr als ein Drittel ihres Haushaltseinkommens fürs Wohnen ausgeben. Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, stand im vergangenen Jahr dem Haushalt einer überschuldeten Person, die Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchte, durchschnittlich ein Nettoeinkommen von 1.368 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit durchschnittlich 520 Euro machten die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und Nebenkosten 38 Prozent des Haushaltseinkommens aus.
Wird nur das eigene Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners von durchschnittlich 1.146 Euro betrachtet, machten die Wohnkosten sogar 45 Prozent aus. Die Wohnkosten überschuldeter Personen waren damit überdurchschnittlich hoch: In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2020 auf 22 Prozent.
Obwohl die Mietkosten ein gewichtiger Posten im Budget waren, hatte im Jahr 2021 den Angaben zufolge nur gut jede beziehungsweise jeder fünfte Überschuldete (20,3 Prozent) offene Verbindlichkeiten bei seiner Vermieterin oder seinem Vermieter. Dies dürfte laut den Statistikern daran liegen, dass aufgrund der drastischen Konsequenzen von Mietrückständen vorrangig Miete gezahlt und andere Verbindlichkeiten eher nachrangig bedient werden.
Insgesamt nahmen im Jahr 2021 knapp 575.000 Menschen die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch, wie es weiter hieß. Hauptauslöser der Überschuldung war der Verlust des Arbeitsplatzes (19,9 Prozent). Aber auch andere äußere Ereignisse, wie zum Beispiel Erkrankung, Sucht oder Unfall (zusammen 16,9 Prozent) beziehungsweise Trennung, Scheidung sowie der Tod des Partners (zusammen 12,2 Prozent), führten häufig zu kritischen finanziellen Situationen. Jede zehnte beratene Person geriet aufgrund von längerfristigem Niedrigeinkommen (zehn Prozent) in die Überschuldung.