Köln (epd). Vor dem Amtsgericht Köln hat am Freitag die Hauptverhandlung gegen zwei katholische Priester wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung begonnen. Dem polnischen Theologen Dariusz Oko wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr in einem Artikel Homosexuelle unter anderem als „Krebsgeschwür“ und „Parasiten“ verunglimpft zu haben. Der zweiteilige Beitrag war in der in Köln herausgegebenen Zeitschrift „Theologisches“ erschienen. Gegen Oko und den Chefredakteur der Publikation, den Theologen Johannes Stöhr, hatte das Amtsgericht Köln bereits im vergangenen Juli Strafbefehle über mehrere tausend Euro erlassen. Die beiden Priester hatten dagegen Einspruch eingelegt.
Der Münchner Priester Wolfgang Rothe, der Anzeige gegen die beiden Theologen erstattet hatte, sagte am Rande der Gerichtsverhandlung, er habe sich moralisch verpflichtet gefühlt, etwas gegen die Verunglimpfung Homosexueller in Okos Artikel zu unternehmen. „Für Hass und Hetze darf es in einer demokratischen Gesellschaft keine Nische geben.“ Er habe sich auch als Christ in der Pflicht gefühlt, gegen die Äußerungen in dem Artikel vorzugehen. „Denn gerade als Christen sollten wir für diskriminierte Minderheiten eintreten.“
Rothe erklärte, er sei seit der Anzeige selbst Hetze im Internet ausgesetzt. Aus katholischen Kreisen werde er als „Nestbeschmutzer“ beschimpft. Aus dem rechtspolitischen Spektrum werde ihm vorgeworfen, die Wissenschaftsfreiheit zu verletzen.
In dem Artikel „Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der katholischen Kirche zu begrenzen“ hatte Oko angeprangert, es gebe in der katholischen Kirche eine „Homo-Mafia“, die sich dort wie ein Krebsgeschwür ausbreite, das „sogar bereit ist, seinen Wirt zu zerstören“. Oko weist in dem Beitrag auch homosexuellen Priestern die Hauptverantwortung für den Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche zu. 80 Prozent der Priester, die sich des Missbrauchs an Minderjährigen schuldig machten, seien homosexuell, heißt es dort.
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr gegen Oko und Stöhr Strafbefehle in Höhe von 120 beziehungsweise 70 Tagessätzen verhängt. Die Aussagen seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und gegen einen Teil der Bevölkerung zum Hass anzustacheln, hieß es zur Begründung. Nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl musste das Gericht nun erneut entscheiden, ob Okos Äußerungen tatsächlich als Volksverhetzung einzuordnen oder aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Oko, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Päpstlichen Universität Johannes Paul II in Krakau, wird in Polen wegen seiner radikal konservativen Haltung häufig als Gast in Fernseh-Sendungen eingeladen. Die polnische Regierung hatte den Kölner Strafbefehl gegen Oko scharf verurteilt. Polens nationalkonservativer Vizejustizminister Marcin Romanowski hatte kritisiert, „die Verhängung von Strafen für wissenschaftliche Arbeiten“ bedrohe „fundamentale Freiheitsrechte und europäische Standards“.