Berlin (epd). Der Bundestag hat am Mittwoch kontrovers über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sprach sich dafür aus, Sterbewilligen, die Hilfe beim Suizid in Anspruch nehmen wollen, diese Hilfe zu ermöglichen. Er verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das diese Unterstützung ausdrücklich erlaubt hatte. Das sei eine Zumutung, sagte Lindh in Berlin. Er sei aber der Auffassung, dass daraus keine Zumutung für die Betroffenen und Helfer gemacht werden dürfe, sondern die Zumutung ertragen werden müsse.
Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling stellte in seiner Rede dagegen den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt. Ein Suizid könne nicht revidiert werden. Es sei wichtig, dass sich der Staat schützend vor das Leben des Einzelnen stellt. Heveling plädiert gemeinsam mit anderen Abgeordneten dafür, organisierte Suizidbeihilfe grundsätzlich zu verbieten, dabei aber Ausnahmen nach ärztlicher Begutachtung zuzulassen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das im Strafrechtsparagrafen 217 festgelegte Verbot organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Förderung der Hilfe beim Suizid gekippt. Seitdem ringt die Politik um eine Neuregelung. In der vergangenen Wahlperiode war dies nicht mehr gelungen.
Die Debatte am Mittwoch im Bundestag sollte zu einer ersten Orientierung der vielen neu in den Bundestag eingezogenen Abgeordneten bei dieser Gewissensentscheidung dienen. Es liegen aber auch bereits erste Vorschläge für eine Neuregelung vor. Ein überfraktioneller Antrag von Lars Castellucci (SPD), Heveling und anderen plädiert für ein erneutes Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz, das aber in eng definierten Grenzen Ausnahmen zulässt.
Ein Entwurf von einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und den SPD-Politiker Lindh stellt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in den Mittelpunkt und formuliert Bedingungen, unter denen ein tödlich wirkendes Medikament abgegeben werden soll. In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag der Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul, die dabei unterschiedliche Voraussetzungen für Menschen in medizinischen Notlagen und solchen definieren, die nicht in einer Notsituation sind.