Hamburg (epd). Die Kirchen müssen nach Einschätzung des Sozialrechtlers Martin Schafhausen der Unfallversicherung auf Verlangen Missbrauchsfälle offenlegen. „Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, an der Feststellung des Versicherungsfalls mitzuwirken“, sagte der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hatte die evangelische und katholische Kirche gebeten, ihr Missbrauchsfälle zu melden. Sexualisierte Gewalt, die im Rahmen eines kirchlichen Ehrenamts passiert sei, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) der VBG melden, forderte die Geschäftsführung in Briefen an die Kirchen. Die VBG ist nach eigenen Angaben der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.
Schafhausen erklärte, trotz der Aufforderung seien solche Verfahren „keine Selbstläufer“, sagte er „Christ & Welt“. Jedoch sei es im Opferrecht bekannt, dass sexualisierter Gewalt ein Fall für die Berufsgenossenschaft sein könne. Die Unfallversicherung könne sich Geld über höhere Beiträge zurückzuholen. „Das Recht der Unfallversicherungsträger kennt sehr wohl Zuschläge für Schadensereignisse in bestimmten Branchen“, sagte Schafhausen.