Vorwurf Volksverhetzung: Berufungsverfahren gegen Bremer Pastor

Vorwurf Volksverhetzung: Berufungsverfahren gegen Bremer Pastor

Bremen (epd). Am Bremer Landgericht hat am Montag das Berufungsverfahren im Fall des umstrittenen Pastors Olaf Latzel begonnen. Der 54-jährige Theologe aus der Hansestadt war im November 2020 in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Bremer Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Latzel in einem online gestellten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt hatte. Nach der Berufung durch die Verteidigung rollt das Landgericht das Verfahren nun neu auf. (AZ: 51 NS 225 JS 26577/20, 10/21)

Der Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche war im November 2020 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. Am Landgericht wird dieses Urteil jetzt überprüft. Dafür sind vier Verhandlungstage vorgesehen, am 20. Mai soll das Urteil gesprochen werden.

Zum Auftakt stieg das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hendrik Göhner mit der Beweisaufnahme in das Verfahren ein. Der streng konservative Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde hatte sich demzufolge im Oktober 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren geäußert. Richter Göhner verlas zu Beginn des Verfahrens das Urteil des Amtsgerichtes und in diesem Zusammenhang Zitate aus den Audio-Aufzeichnungen.

Demnach hatte Latzel unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Er warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“