Unfallversicherung bittet um Meldung kirchlicher Missbrauchstaten

Unfallversicherung bittet um Meldung kirchlicher Missbrauchstaten

Hamburg (epd). Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) hat die evangelische und katholische Kirche gebeten, ihr Missbrauchsfälle zu melden. Sexualisierte Gewalt, die im Rahmen eines kirchlichen Ehrenamts wie etwa einem Messdieneramt passiert sei, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) der VBG melden, fordert die Geschäftsführung in Briefen an die Kirchen, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen. Zuerst hatte „Zeit online“ (Freitag) über die Schreiben berichtet.

Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz bestätigten dem epd den Eingang der Schreiben. Man werde den Inhalt prüfen, hieß es. In dem Brief an den Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, heißt es, auch Fälle sexuellen Missbrauchs könnten Versicherungsfälle sein und daher bestehe eine Anzeigepflicht gegenüber der VBG. Bisher seien jedoch kaum Fälle angezeigt worden.

Auch in dem Brief an die EKD äußert die Geschäftsführung die Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass der VBG bekannte und bekannt werdende Fälle von den 20 evangelischen Landeskirchen und deren Einrichtungen gemeldet werden.

Die VBG ist nach eigenen Angaben der größte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Betroffene sexualisierter Gewalt, die ein Ehrenamt in der Kirche ausüben oder in einem Arbeitsverhältnis mit der Kirche stehen, könnten demnach Hilfe erhalten.

Je früher der VBG die Unfälle gemeldet würden, desto eher könne sie sich um die Betroffenen kümmern und versuchen, deren psychisches Leid mit Therapiemaßnahmen zu lindern, heißt es in den ähnlich lautenden Briefen. Hierfür sehe die Sozialgesetzgebung diverse Leistungen vor, wie etwa fachpsychologische Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen. In Fällen, in denen die Folgen des Missbrauchs so erheblich sind, dass sie sich dauerhaft auf die Erwerbsfähigkeit auswirkten, könnte auch ein Anspruch auf Verletztenrente bestehen, so die Versicherung.