Castellucci: Kirchliches Arbeitsrecht "nicht mehr zeitgemäß"

Castellucci: Kirchliches Arbeitsrecht "nicht mehr zeitgemäß"

Freiburg (epd). Der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, hat das kirchliche Arbeitsrecht als „nicht mehr zeitgemäß“ bezeichnet. Nur bei einer gerechtfertigten beruflichen Anforderung im Bereich der Verkündigung sollten Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht möglich sein, sagte der Politiker der in Freiburg erscheinenden Fachzeitschrift „Herder Korrespondenz“ (Mai).

Grundsätzlich müsse gelten: „Gleiches Recht für alle, also auch gleiche Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob sie in einer kirchlichen oder staatlichen Einrichtung arbeiten.“ Dazu gehöre das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und zu streiken, um Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Mit Blick auf das Staat-Kirche-Verhältnis sieht Castellucci keinen Änderungsbedarf: „Wir sind mit unserem Modell gut gefahren. Kirche und Staat sind getrennt, aber in Kooperation miteinander verbunden.“

In beiden großen Kirchen gilt im Arbeitsrecht der sogenannte Dritte Weg. Im Unterschied zum Tarifvertragssystem in der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst (Zweiter Weg) werden Löhne und Gehälter bei den Kirchen in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Diese sind mit Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch besetzt.

Der Erste Weg ist die einseitige Festlegung der Löhne durch den Arbeitgeber. Beim Dritten Weg sind Streiks und Aussperrungen verboten. Rechtliche Grundlage des kirchlichen Arbeitsrechts ist das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.