Berlin (epd). Vor dem Osterfest hat Generalinspekteur Eberhard Zorn die Bedeutung der Religionsausübung in der Bundeswehr betont. „Unsere Soldatinnen und Soldaten haben einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung“, erklärte Zorn in seinem Tagesbefehl am Gründonnerstag, in dem er auch auf das bevorstehende jüdische Pessachfest und den Anfang April begonnenen muslimischen Fastenmonat Ramadan verwies.
Die Militärseelsorge gehöre seit den Anfängen der Bundeswehr als „wichtiger und nicht wegzudenkender Beitrag für die Betreuung und Fürsorge“ zum soldatischen Alltag, schrieb Zorn. In seiner täglichen Mitteilung an alle Militärangehörigen bat er die Disziplinarvorgesetzten, „auch weiterhin auf die Belange der Angehörigen aller Glaubensrichtungen einzugehen, soweit dienstliche Erfordernisse nicht entgegenstehen“. Die Bundeswehr stehe für eine freie, demokratische und vielfältige Gesellschaft ein. „Im täglichen Miteinander sind wir alle gefordert, diesen Worten sichtbar Taten folgen zu lassen“, erklärte der General.
Seit Jahrzehnten leisten evangelische und katholische Geistliche Seelsorge in der Bundeswehr. Seit dem vergangenen Jahr gibt es auch einen Militärbundesrabbiner. Künftig sollen zehn jüdische Geistliche an den Standorten Schwielowsee bei Potsdam, Hamburg, Leipzig, Köln und München bei religiösen Fragestellungen ansprechbar sein, wie Zorn schreibt.
Eine muslimische Militärseelsorge gibt es bislang noch nicht. Militärseelsorger und -seelsorgerinnen sind Ansprechpartner für die Soldatinnen und Soldaten. Sie gestalten Gottesdienste und unterrichten im sogenannten Lebenskundlichen Unterricht, in dem ethische Fragen reflektiert werden.