Berlin (epd). Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat am Mittwoch sein „Osterpaket“ für mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien vorgestellt. Die nach seinen Worten „größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten“ gibt außerdem ehrgeizigere Ausbauziele vor. Das Paket war zuvor vom Kabinett gebilligt worden und muss nun vom Bundestag beraten werden. Auf mehr als 500 Seiten sieht es die Änderung diverser Gesetze vor, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie gesetzliche Regelungen für Offshore-Windenergie und den Netzausbau.
Von 2035 an soll Strom in Deutschland fast vollständig durch erneuerbare Energien erzeugt werden und somit nahezu treibhausgasneutral sein. Habeck sagte, bereits bis 2030 solle der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch nahezu verdoppelt werden. Das Tempo für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu Wasser, zu Land und auf den Dächern werde verdreifacht. Habeck verwies auf die doppelte Dringlichkeit, aus den fossilen Energien auszusteigen: die Klimakrise und die Abhängigkeit von Russland bei Kohle, Öl und Gas.
Mit dem „Osterpaket“ werde für die Energiewende der Grundsatz verankert, dass die erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen und ihnen bei der Güterabwägung ein entsprechend hoher Stellenwert zukomme, erklärte Habeck. Er sprach von einem „großen Schritt“, sagte aber zugleich, das Gesetzespaket sei nur „ein Schritt auf einem langen Weg, den wir noch zu gehen haben.“
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) betonte nach dem Kabinettsbeschluss bei seiner Befragung im Bundestag ebenfalls die Notwendigkeit, sich von russischen Importen von Gas, Öl und Kohle unabhängig zu machen. Es gehe aber auch darum, sich unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen, um gegen den menschengemachten Klimawandel zu kämpfen.
Im Jahr 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien bei 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs liegen - bislang gilt hier ein 65-Prozent-Ziel. Um das zu erreichen, sollen mehr Projekte für Wind- und Solarenergie ausgeschrieben und die Verfahren beschleunigt werden. Dadurch sollen die jährlichen Ausbauraten für Windenergie an Land und im Meer sowie für Solarenergie gesteigert werden. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden erhöht und mehr Flächen ausgeschrieben.
Anfang dieser Woche hatten Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bereits Eckpunkte für die Vereinbarkeit des beschleunigten Windkraft-Ausbaus mit dem Artenschutz vorgelegt. Mit Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) traf Habeck eine Vereinbarung, wie zusätzlich 1.000 Windenergieanlagen gebaut werden können, ohne die Luftfahrtsicherheit zu gefährden.
Das sogenannte EEG 2023 soll in weiten Teilen am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Einzelne Regelungen sind vorab geplant, damit die Umsetzung schneller erfolgen kann. Möglichst unbürokratisch und mit staatlicher Förderung sollen auch Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften verwirklicht werden können.
Umweltverbände sprachen von einem ersten wichtigen Schritt. Um die naturverträgliche Energiewende konsequent umsetzen zu können, brauche es „ein deutlich schnelleres Tempo als in den vergangenen Jahrzehnten“, erklärte der Präsident des Deutschen Naturschutzrings, Kai Niebert. Der BUND warnte, der Ausbau der Erneuerbaren und der Naturschutz müssten sich die Waage halten. Die Energiewende dürfe nicht einseitig auf Kosten des Artenschutzes gehen.