Rom (epd). Die italienische Abgeordnetenkammer hat am Donnerstag ein Sterbehilfegesetz verabschiedet. Der Entwurf wurde mit 253 Stummen und 117 Gegenstimmen angenommen und muss nun noch vom Senat gebilligt werden. Das Gesetz regelt das Recht auf assistierten Suizid. Das Recht soll für Personen gelten, die an einer irreversiblen Krankheit mit einer ungünstigen Prognose oder an einem irreversiblen klinischen Zustand leiden. Sie dürfen medizinische Hilfe erbitten, um ihr Leben freiwillig zu beenden.
Laut dem Gesetzentwurf dürfen betroffene Personen einen Antrag auf Sterbehilfe stellen, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und in der Lage sind, freie und bewusste Entscheidungen zu treffen, ausreichend informiert sind sowie zuvor eine palliative Behandlung zur Linderung ihrer Leiden angeboten und diese dann ausdrücklich abgelehnt haben.
Das medizinische Personal sei jedoch nicht verpflichtet, Beihilfe zum Suizid zu leisten. Medizinische Fachkräfte können eine Erklärung abgeben, dass sie dies aus Gewissensgründen ablehnen, so sieht es der Gesetzentwurf vor.
Eigens zugelassene öffentliche Krankenhäuser seien verpflichtet, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu gewährleisten, heißt es in dem Entwurf. Die Regionalbehörden sollen deren Umsetzung kontrollieren und garantieren.