Bamberg, Würzburg (epd). Im Kirchenasyl-Verfahren gegen einen Ordensbruder aus Unterfranken haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussausführungen vorgetragen. Rechtsanwalt Franz Bethäuser forderte am Freitag, den Freispruch vom Amtsgericht Kitzingen vom April 2021 anzuerkennen. Die Generalstaatsanwaltschaft plädierte dafür, den Fall für eine neue Verhandlung an das Amtsgericht Kitzingen zurückzuverweisen, da es einige Lücken in den Feststellungen des Amtsgerichts gebe.
Der 1. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Bamberg verhandelt über den Fall des Benediktiner-Bruders Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach. Dieser hatte einem im Gazastreifen geborenen Mann in der Abtei Kirchenasyl gewährt, war deshalb angeklagt und in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Kitzingen in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaften hatte nach dem Urteil Rechtsmittel eingelegt.