Leipzig (epd). Die Entscheidung der Hansestadt Bremen zur Ausweisung eines wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilten Mannes mit türkischer Staatsangehörigkeit aus der Bundesrepublik ist höchstwahrscheinlich rechtmäßig gewesen. Dies wurde am Mittwoch bei der Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutlich. „Die Ausweisung war nach unserer Vorberatung rechtmäßig“, sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats, Uwe Berlit: „Wir sehen hier keinen Erörterungsbedarf.“
Der 46-Jährige war im Juli 1975 als Baby zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern in die Bundesrepublik eingereist. Er besuchte die Schule bis zur zehnten Klasse, hat aber keinen Schul- und Berufsabschluss. Er brach mehrere Lehren ab. Bei strafrechtlichen Verfahren wurde er im Laufe der Zeit zu acht Geldstrafen und sechs Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die siebente Haftstrafe konnte nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Hier hatte ihn im Juli 2016 das Landgericht Bremen wegen bewaffneten Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt.
Im Juni 2018 wies ihn die Hansestadt Bremen aus der Bundesrepublik aus und verband dies mit einem dreijährigen Einreise- und Aufenthaltsverbot. Hiergegen klagte er und verlor im August 2020 zunächst vor dem Verwaltungsgericht Bremen und schließlich im Februar 2021 auch vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen. Das Bundesverwaltungsgericht will noch an diesem Mittwoch über die Revision zu den Bremer Gerichtsurteilen entscheiden.
Außerdem ist am Verwaltungsgericht Bremen noch eine Klage des Mannes gegen eine Ablehnung seines Asylantrags anhängig. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte seinen im Oktober 2019 gestellten Asylantrag abgewiesen.