Paderborner Generalvikar: Keine Kündigung wegen Coming-out

Paderborner Generalvikar: Keine Kündigung wegen Coming-out

Paderborn (epd). Im Zusammenhang mit der Coming-out-Kampagne von Mitarbeitenden der katholischen Kirche müssen Beschäftigte des Erzbistums Paderborn keine beruflichen Konsequenzen befürchten. Der Paderborner Generalvikar Alfons Hardt erklärte am Donnerstag, dass niemand Angst haben müsse, dass ihm allein aufgrund der Offenlegung seiner sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt werde. Der Generalvikar bekräftigte zudem, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzen wolle.

Im Rahmen der Queer-Aktion #outinchurch hatten sich in der vergangenen Woche 125 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als nicht heterosexuell geoutet. Die Bischöfe Helmut Dieser aus Aachen, Felix Genn aus Münster und Franz-Josef Overbeck aus Essen äußerten sich positiv zu der Initiative. Bis heute werden homosexuelle Handlungen in der katholischen Kirche kirchenrechtlich geahndet. So kann beispielsweise das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.