Bielefeld, Luxemburg (epd). Die Datenschutzinitiative Digitalcourage geht weiter juristisch gegen die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis vor. Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der in Deutschland eingeführten Fingerabdruckpflicht angezweifelt habe, werde der Fall nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, erklärte der Verein am Donnerstag in Bielefeld. Das entsprechende Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Verordnung von 2019. Digitalcourage hält es jedoch nicht für vereinbar mit dem europäischen Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten.
Am 2. August 2021 ist in Deutschland die Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft getreten. Seitdem müssen bei der Beantragung eines neuen Personalausweises die Fingerabdrücke beider Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert werden. Davor galt das nur für Reisepässe.
Ein Mitglied des bundesweit tätigen Vereins Digitalcourage hatte in erster Instanz gegen die Speicherpflicht in deutschen Personalausweisen geklagt (AZ: 6 K 1563/21.WI). In dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Januar heißt es: Das Gericht habe Zweifel daran, ob die Erfassung der Fingerabdrücke und damit ein Eingriff in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gerechtfertigt sei. So wird in den Artikeln 7 und 8 der Grundrechte-Charta das Recht auf Achtung des Privatlebens und Kommunikation sowie der Schutz personenbezogener Daten betont.
Auch monierte das Verwaltungsgericht, dass der Gesetzgeber keine Datenschutz-Folgenabschätzung gemacht habe, die aber angesichts des hohen Risikos hier notwendig gewesen wäre. Die Richter überwiesen den Fall zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof.
Julia Witte von Digitalcourage warnte vor einem Missbrauch biometrischer Daten durch die Fingerabdruckpflicht. „Wenn es zu einem Datenleck kommt, können wir unsere Passwörter ändern, wenn es sein muss auch die Handynummer“, sagte sie. Doch wenn biometrische Daten in falsche Hände gerieten, „können wir dagegen nichts tun“.
Der 1987 gegründete Verein Digitalcourage vergibt jährlich den Negativpreis Big-Brother-Award, um auf den problematischen Umgang mit Daten von Behörden und Firmen aufmerksam zu machen. 2008 erhielt die Initiative die Theodor-Heuss-Medaille für ihren besonderen Einsatz für Bürgerrechte.