Berlin (epd). Eine Gruppe von Abgeordneten aus nahezu allen Fraktionen im Bundestag startet einen neuen Anlauf zur Regulierung der Hilfe bei der Selbsttötung. Parlamentarier von SPD, FDP, Grünen, Union und Linken präsentierten am Donnerstag in Berlin einen Entwurf für ein Gesetz, mit dem sichergestellt werden soll, dass Menschen, die sich mithilfe von Sterbehilfevereinen das Leben nehmen wollen, diese Entscheidung frei verantwortlich getroffen haben und nicht aufgrund von Druck durch andere oder einer psychischen Krankheit. Zudem fordern die Abgeordneten eine Stärkung der Suizidprävention in Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das erst 2015 verabschiedete Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt, mit dem die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen unterbunden werden sollten. Das Gericht sah das Grundrecht auf Selbstbestimmung verletzt. Bei der Suizidassistenz werden einem Sterbewilligen etwa todbringende Medikamente überlassen, aber nicht verabreicht. Dies wäre eine Tötung auf Verlangen, die in Deutschland weiter strafbar ist.
Die Abgeordnetengruppe um die Parlamentarier Benjamin Strasser (FDP), Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) schlägt nun zwar erneut ein Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung im Strafrecht vor. Die Suizidassistenz auch durch Organisationen soll unter bestimmten Bedingungen aber nicht rechtswidrig sein. Diese Regelung wäre damit ähnlich der für den Schwangerschaftsabbruch.
Zu den Bedingungen einer straffreien Sterbehilfe würden dem Entwurf zufolge ein Beratungsgespräch sowie in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Psychiater oder eine Psychotherapeutin mit einem Mindestabstand von drei Monaten gehören. Bei der Beratung sollen Menschen, die sich mit dem Gedanken eines Suizids tragen, über Alternativen und mögliche soziale Folgen ihrer Selbsttötung aufgeklärt werden. Sind zwei Untersuchungstermine etwa aufgrund einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Krankheit nicht zumutbar, soll eine Untersuchung ausreichen.
Mit der Regulierung, die vor allem Sterbehilfevereine betreffen würde, wollen die Abgeordneten laut Gesetzesbegründung der Schutzpflicht des Staates für das Leben nachkommen. In ihrem parallel vorgestellten Antrag für eine bessere Suizidprävention unterstreichen sie, dass die Suizidassistenz nicht leichter zu bekommen sein dürfe als gute therapeutische, palliative oder pflegerische Begleitung. „Der assistierte Suizid darf nicht als Ausgleich anderer Versorgungsdefizite dienen“, heißt es darin. Unterstützt werden die beiden Papiere unter anderem auch von Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Kathrin Vogler (Linke), Konstantin von Notz (Grüne) sowie Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP).